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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
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I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlas- sung von Räumlichkeiten auf Gut Ringelsbruch, Ringelsbruch 2, 33106 Paderborn durch die Brand Event Location GmbH (im Folgenden: Brand Event), für die Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusam- menhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Brand Event Location GmbH. Die AGB gel- ten auch für zukünftige Leistungen oder Angebote gegenüber dem Kunden, auch wenn sie nicht noch- mals gesondert vereinbart werden.
2. AGB des Kunden oder dritter Parteien finden keine Anwendung, auch wenn die Brand Event deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Brand Event auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass AGB des Kunden oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner
1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Aus der Vormerkung/Anfrage eines Termins kann kein Anspruch auf den Abschluss eines späteren Vertrages hergeleitet werden.
2. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Brand Event zustande und bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform.
III. Leistungen und Preise
1. Die Brand Event ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Brand Event zugesagten Leis- tungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Brand Event zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Brand Event an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwer- tungsgesellschaften (GEMA). Bestellte Leistungen werden zu 100% in Rechnung gestellt, dies gilt auch für bestellte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass es durch die unterbliebene Inanspruchnahme der Leistungen zugunsten der Brand Event zu ei- nem zu berücksichtigenden Kostenersparnis gekommen ist.
3. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate, können die Preise, höchstens jedoch um 5%, erhöht werden, wenn die Brand Event nachweist, dass sich die Preis- kalkulation aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen geändert hat.
5. Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken zu Veranstaltungen durch den Kunden oder die Teil- nehmer ist untersagt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Brand Event. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld) / pro beteiligte Person berechnet.
Die Höhe des Korkgelds bemisst sich an dem Preis, den die Brand Event für den Verzehr der Speise/des Getränks üblicherweise pro Person in Rechnung stellt. Bietet die Brand Event das verzehrte Produkt nicht selbst an, ist der ortsübliche Preis für den Verzehr eines solchen Produkts in einer mit der Location der Brand Event in Qualität und Exklusivität vergleichbaren Einrichtung zugrunde zu le- gen.
6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen dem Kunden nicht gestattet. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, dies selbst dann, wenn die Brand Event die Erlaubnis zur Überlas- sung erteilt haben sollte.
7. Konfetti-Kanonen sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Der Kunde ist verpflichtet, die Teil- nehmer seiner Veranstaltung auf das bestehende Verbot hinzuweisen und das bestehende Verbot ge- genüber seinen Teilnehmern durchzusetzen. Verstößt der Kunde gegen seine Hinweis- und Durchset- zungspflicht, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 300,00 € verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ausgefallen ist.
IV. Zahlung, Fälligkeit und Aufrechnung
1. Rechnungen der Brand Event ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
2. Die Brand Event ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Die Brand Event ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich verein- bart werden.
3. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Brand Event aufrechnen oder mindern.
V. Änderungen der Personenzahl und der Veranstaltungszeit
1. Änderungen der Personenzahl um mehr als 5% müssen der Brand Event mitgeteilt werden und bedür- fen der schriftlichen Zustimmung der Brand Event.
2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist die Brand Event berechtigt, die vereinbar- ten Preise neu zu kalkulieren sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
3. Änderungen der Personenzahl innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn können nicht berücksichtigt werden.
4. Verschiebt sich die vereinbarte Anfangszeit nach vorne oder die vereinbarte Schlusszeit der Veranstal- tung nach hinten und stimmt die Brand Event diesen Abweichungen zu, so kann Brand Event die zu- sätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Brand Event trifft ein Verschulden.
VI. Haftung
1. Der Kunde haftet gegenüber der Brand Event für alle vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Be- schädigungen und/oder Verluste, die von ihm selbst oder von Teilnehmern der Veranstaltung verur- sacht werden. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass er oder die
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Teilnehmenden den Schaden nicht zu vertreten haben.
2. Die Brand Event lehnt jede Haftung für Diebstähle und Beschädigungen der vom Kunden, Teilnehmern, Referenten oder von Dritten mitgebrachten Materialien ab. Dies gilt auch für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen und beim Versagen von Einrich- tungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Brand Event oder auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen der Brand Event beruhen.
Weiter sind von diesem Haftungsausschluss ausgenommen die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Brand Event oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Brand Event oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.
3. Dekorationen, Raumschmuck, Beschallungs-, Beleuchtungs- oder Unterhaltungstechnik, die der Kunde oder durch Ihn betraute Personen oder Firmen mit- oder anbringen, müssen ohne bleibende Spuren oder Beschädigungen zu entfernen sein. Wenn nicht anders vereinbart, müssen diese bei Ta- gesveranstaltungen bis 18 Uhr, bei Abendveranstaltungen bis 10 Uhr des Folgetages durch den Kun- den oder durch von Ihn betraute Personen entfernt werden.
Nach Ablauf der vorbenannten Aufräum- und Beseitigungsfristen behält sich die Brand Event das Recht vor, die eingebrachten Gegenstände zu entfernen, zu verwahren und über die Entfernung und Verwah- rung – abhängig vom entstehenden Aufwand – ortsüblich und angemessen abzurechnen.
VII. Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Brand Event geschlossenen Vertrag ist grundsätzlich aus- geschlossen. Nur wenn zwischen den Parteien ein vertragliches Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder die Brand Event dem Rücktrittsersu- chen des Kunden zustimmt, ist dem Kunden ein Rücktritt möglich.
Die Rücktrittserklärung, das Rücktrittsersuchen und die Zustimmung zum Rücktrittsersuchen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Telefax). Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
2. Im Falle eines gesondert vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts und im Falle der nachträglichen Zu- stimmung der Brand Event zum Rücktrittsersuchen des Kunden bleibt die Zahlungspflicht des Kunden entsprechend folgender Staffelung bestehen:
Bis 9 Monate vor Veranstaltung: kostenfrei
Bis 6 Monate vor Veranstaltung: 25% vom erwarteten Umsatz (Bruttosumme)
Bis 3 Monate vor Veranstaltung: 50% vom erwarteten Umsatz (Bruttosumme)
Bis 1 Monate vor Veranstaltung: 60% vom erwarteten Umsatz (Bruttosumme)
Ab 1 Monate vor Veranstaltung: 100% vom erwarteten Umsatz (Bruttosumme)
Die vorstehend bezeichneten Staffelsätze entsprechen dem nach gewöhnlichem Lauf der Dinge zu erwartendem Schaden, der der Brand Event aus der Nichtdurchführung der Veranstaltung erwächst.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe über- haupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist als durch den einschlägigen Pauschal- satz vorgesehen.
3. Der in Abs. 2 zugrunde zu legende Umsatz ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der Brand Event (Summe aller Kosten: Miet-, Speisen- und Getränkekosten, beauftragte Sonderleistungen, Tagungs- pauschalen, etc. inkl. Mehrwertsteuer)
Sollten zwischenzeitlich Änderungen der Teilnehmerzahl, der Speisen- und/oder Getränkewahl erfolgt sein, ist der anhand der geänderten Kennzahlen neu zu errechnende Umsatz zugrunde zu legen.
Sollte ein konkreter Getränke- und/oder Speisenpreis zwischen den Parteien noch nicht vereinbart sein, sind die Getränkekosten mit 36,00 € brutto / pro Person und die Speisekosten mit 39,00 € brutto / pro Person zu kalkulieren.
VIII. Rücktritt durch die Brand Event Location GmbH
1. Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, ist die Brand Event in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Brand Event auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Ferner ist Brand Event berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen (z.B. Brände, Umwelt- und Naturkatastrophen, Starkwetterereignisse, andauernde Strom- ausfälle, Streiks, Pandemien, etc.);
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. im Namen eines falschen Kunden oder unter Angabe eines unwahren Zwecks gebucht werden;
die Brand Event begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungs- losen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Brand Event in der Öffentlichkeit gefährden kann,
nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, z.B. infolge eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
3. Bei berechtigtem Rücktritt der Brand Event entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
IX. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Abreden zwischen den Parteien bestehen nicht.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder der AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einsei- tige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichts- stand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Brand Event und dem Kunden nach Wahl der Brand Event das Amts- bzw. Landgericht Paderborn. Entsprechendes gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellt, wird der Vertrag unwirksam.
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