Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen auf Gut Ringelsbruch, Ringelsbruch 2, 33106 Paderborn durch Brand Event Location GmbH, Melkweg 48, 33106 Paderborn – zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Brand Event Location GmbH.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Brand Event Location.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde
II. Vertragsabschluss, -partner.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch Brand Event Location GmbH zustande und bedarf zu seiner Gültigkeit die Schriftlichkeit.
III. Haftung
1. Der Kunde haftet gegenüber Brand Event Location GmbH für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn selbst oder seine Teilnehmenden verursacht werden. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass er oder die Teilnehmenden den Schaden nicht zu vertreten haben.
2. Brand Event Location GmbH lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung an Veranstalter, Teilnehmende, Referenten oder an von Dritten mitgebrachten Materialien ab. Dies gilt ebenfalls für Beschädigungen oder Abhandenkommen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen.
3. Für Gegenstände wird nur dann Haftung übernommen, wenn sie durch einen Verwahrvertrag vom Personal in Obhut genommen worden sind.
4. Dekorationen, Raumschmuck, Beschallungs-, Beleuchtungs- oder Unterhaltungstechnik, die der Gastgeber oder durch Ihn betraute Personen oder Firmen mit- oder anbringen, müssen ohne bleibende Spuren oder Beschädigungen zu entfernen sein. Wenn nicht anders vereinbart, müssen diese bei Tagesveranstaltungen bis 18 Uhr, bei Abendveranstaltungen bis 10 Uhr des Folgetages durch den Gastgeber oder durch Ihn betraute Personen entfernt werden. Sollten diese Gegenstände durch unsere Mitarbeiter entfernt werden, behalten wir uns das Recht vor dies gesondert zu berechnen.
5. Haftung für Schäden an Gebäude und Inventar. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Beschädigungen durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung an Inventar, Gebäude oder Außenanlagen haftet, sofern kein Verursacher zuzuordnen ist, der Gastgeber in voller Höhe.
6. Konfettikanonen sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Entstehende Kosten werden weitergeleitet.
IV. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen bei gewerblichen Veranstaltungen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Brand Event Location GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Brand Event Location GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Brand Event Location GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Brand Event Location GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Brand Event Location GmbH abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Brand Event Location GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Brand Event Location GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Leistungen, Preise, Zahlungen und Aufrechnungen
1. Brand Event Location GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Brand Event Location GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Brand Event Location GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Brand Event Location GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (GEMA) Bestellte Leistungen werden zu 100% in Rechnung gestellt, dies gilt auch für bestellte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen. Den Kunden bleibt allerdings nachgelassen nachzuweisen, dass die Brand Event Location GmbH durch die Nichteinbringung der Leistung Vorteile erwachsen sind, die dann vom Leistungspreis abgezogen werden können.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate können die Preise angepasst werden, wenn die Brand Event Location GmbH nachweist, dass sie die Preiskalkulation aufgrund von Preiserhöhungen geändert hat, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Der Kunde oder dessen Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Brand Event Location GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
(z. B. Korkgeld) berechnet.
VI. Rechnungen der Brand Event Location GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Brand Event Location GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Brand Event Location GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Brand Event Location GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Brand Event Location GmbH aufrechnen oder mindern.
VII. Rücktritt des Kunden (Stornierung & Abbestellung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Brand Event Location GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Brand Event Location GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Brand Event Location GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Komplette Stornierung der Veranstaltung
Bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
Bis 6 Monate vor Veranstaltung: 25% vom erwarteten Umsatz
Bis 3 Monate vor Veranstaltung: 50% vom erwarteten Umsatz
Bis 1 Monate vor Veranstaltung: 60% vom erwarteten Umsatz
Ab 1 Monate vor Veranstaltung: 100% vom erwarteten Umsatz
Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor der geplanten Veranstaltung kann der erwartete Umsatz zu 100% in Rechnung gestellt werden, davon abgezogen werden kann jedoch ein Betrag von 30% für den eingesparten Wareneinsatz.
3. Die Berechnung des erwarteten Umsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis + Getränkepauschale x angegebene Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis/Pauschale vereinbart, wird ein Preis von 30,00€ zu Grunde gelegt. War für die Getränke noch kein Preis/Pauschale vereinbart, wird die niedrigste Getränkepauschale zu Grunde gelegt.
Beispiel: Sofern derzeit noch kein konkreter Preis für Speisen und Getränke vereinbart ist, gilt unter Verweis auf die AGB´s der Brand Event Location GmbH ein Mindestpreis von 30,00€ pro Person für das Menü und von 28,00€ pro Person für Getränke als vereinbart.
4. Wurde eine Tagungspauschale für Tagungen oder Seminare vereinbart, so ist Brand Event Location GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt ab der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
VIII. Rücktritt durch die Brand Event Location GmbH
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Brand Event Location GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Brand Event Location GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Ferner ist Brand Event Location GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Brand Event Location GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Brand Event Location GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Brand Event Location GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Brand Event Location GmbH zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt der Brand Event Location GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
IX. Änderungen der Personenzahl und der VA-Zeit
1. Eine Änderung der Personenzahl um mehr als 5% muss spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Brand Event Location GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Brand Event Location GmbH.
2. Die Personenzahl muss 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bindend mitgeteilt werden, eine Reduzierung der Personenzahl innerhalb der 14 Tage wird nicht anerkannt.
3. Im Fall einer Abweichung der Personenzahl nach oben wird die tatsächlich angemeldete Personenzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Brand Event Location GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Brand Event Location GmbH diesen Abweichungen zu, so kann Brand Event Location GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Brand Event Location GmbH trifft ein Verschulden.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Paderborn.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften